Fußbodenheizung nachrüsten

FÖRDERUNG

Förderungsmittel Fußbodenheizung nachträglich einbauen

Geld vom Staat für Fußbodenheizungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft arbeitet die Änderungen aus dem Gebäude Energie Gesetz aktuell in die BEG Einzelmaßnahmen für 2024 ein. Dabei hat es nun doch auf den letzten Drücker eine weitere Änderung gegeben.
Demnach werden die Förderungen für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Fenster/Türen & Dämmungsmaßnahmen) sowie Heizungsoptimierung,
Lüftungsanlagen und Smart Home nun nicht wie angekündigt von 15% auf pauschale 30% angehoben, sondern nur auf 25%. Zuzüglich gewährt die BAFA demnach wie schon in 2023 weitere 5% bei Vorlage eines Individuellen Sanierungsfahrplanes (kurz ISFP). Die Änderungen sind nun in den Vergleichsrechner eingearbeitet.

Bitte beachten Sie, dass die finalen Regelungen nicht wie angekündigt Ende Oktober, sondern nun erst Ende November im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Es können sich also nach wie vor Dinge ändern. Wir halten Sie bis dahin auf dem Laufenden und geben ebenfalls die finalen Regelungen durch, sobald diese bindend sind.

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Fußbodenheizung - Estrich fräsen in Gießen
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